Ein Gesetz in der Türkei verbietet Herstellern veganen Käse in den Markt zu bringen.

Kürzlich trat eine Verordnung des türkischen Ministeriums für Forst- und Landwirtschaft in Kraft, das die Herstellung und den Verkauf von veganen Käse-Alternativen verbietet. Herstellern drohen nun Geldstrafen und weitere Einschränkungen. Begründet wird die Verordnung mit dem Verbraucherschutz.

Eingeschlossen in das Verbot sind nicht nur Produkte, die das Wort „Käse“ im Namen tragen, sondern jedes Produkt, das als käseähnlich angesehen wird. Nach dem türkischen Lebensmittel-Kodex dürfen Produkte, die den Eindruck erwecken, aus Milch hergestellt zu sein, nicht auf Basis von pflanzlichem Öl oder anderen Lebensmittelzutaten produziert werden. Somit ist es in der Türkei de facto nicht mehr möglich, pflanzliche Produkte zu verkaufen, die nach Käse schmecken.

In der EU gilt zum jetzigen Zeitpunkt kein Verbot der Produkte an sich. Doch seit 2017 sind Bezeichnungen wie „Mandelmilch“ verboten. Als Milch dürfen nur Erzeugnisse bezeichnet werden, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Gleiches gilt auch für die Bezeichnung von „Käse“ und „Milch“.

Während das EU-Parlament keine Einschränkung zur Bezeichnung von pflanzlichen Fleischersatzprodukten beschlossen hat, geht Frankreich einen Schritt weiter. Erst Anfang Juli 2023 wurde dort ein Verbot für die Verwendung der Begriffe „vegane Wurst“ oder „veganes Steak“ beschlossen. Ab dem 1. Oktober 2023 muss in Produkten mit dem Namen „Wurst“, „Bacon“ und „Steak“ tatsächlich Fleisch zu finden sein. Wie die veganen Ersatzprodukte jedoch in Zukunft heißen sollen, ist bislang unklar.

Uwe Weddige

Foto: Stiftung Warentest